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Tag: Huch Medien GmbH

Die 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat entschieden: Arcor muss Goolge nicht sperren!

Die Huch Medien GmbH hatte gegen Arcor beim Landgericht Franktfurt einen Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt, mit der Arcor dazu verpflichtet werden sollte seinen Kunden den Zugang zu Goolge zu verweigern. Durch den Gebrauch von einschlägigen Suchbegriffen kann man in der Google-Bildersuche pornografisches Material ohne Altersüberprüfung betrachten. Die Huch Medien GmbH (ebenfalls Betreiber einer Sexseite) sah hier einen Verstoß gegen das deutsche Jugendschutzgesetz.

Arcor ermöglicht nur den Zugang
Da es sich bei Arcor nicht um den Anbieter des Inhaltes, sondern nur um den Anbieter des Internets Zugangs handelt lehnte das Gericht den Antrag ab. Die Huch Medien GmbH will Beschwerde gegen den Beschluss einlegen und hofft auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main.

Anbietern von Pornografie ist Tür und Tor geöffnet
Der Geschäftsführer der Huch Medien GmbH, Tobias Huch, sagte: “Der Beschluss des LG Frankfurt ist eine interessante Nachricht für Anbieter von Pornografie und Tierpornografie im Internet weltweit. Deren deutsche Helfer und Helfershelfer können nach Meinung des Gerichts rechtlich nicht in Anspruch genommen, der Zugang zu pornografischen Bildern kann nicht unterbunden werden. Man kann dies als Sieg der Kommunikationsfreiheit im Internet feiern, für den deutschen Jugendschutz bedeutet es aber eine schwere Schlappe.”

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Nun ist es soweit…
Jetzt soll Arcor, wenn es nach den Wünschen und der rechtlichen Auffassung der Huch Medien GmbH (Betreiber der Sexseite amateurstar.de) geht, auch noch den Zugriff auf Google sperren. Denn füttert man Google mit den richtigen Suchbegriffen bekommt man bei der Bilder-Suche Zugriff auf pornografische Schriften ohne jegliche Zugangsbeschränkung sogar auf tierpornografische Inhalte. Der Huch Medien GmbH drängte sich der “Verdacht systematisch begangener schwerer Straftaten auf den Webseiten www.google.de und www.google.com” auf.

Die Huch Medien GmbH hatte Arcor mit Fristsetzung von einer Woche aufgefordert Webseiten von Google zu sperren. Arcor ist dem nicht nachgekommen und am 28.November ist nun Antrag auf einstwelige Verfügung gestellt worden.

Arcor entwickelt sich zum Prügelhund der Sexindustrie, denn bereits die Kirchberg Logistik Gruppe hatte eine einstweilige Verfügung gegen Arcor erwirkt, nach derer Arcor seinen Kunden den Zugang auf Youporn.com sperren muss. Die Sperre ist eher weniger wirkungsvoll.

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