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Doktor DSL

Der Arzt, dem das Modem vertraut.

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Tag: Arcor

Arcor muss seinen Kunden seit Februar 2008 nicht mehr den Zugang zum Schmuddel-Portal Youporn.com sperren.

Das Landgericht Frankfurt am Main hat bereits im Februar 2008 die einstweilige Verfügung aufgehoben und gab somit dem Einspruch von Arcor statt. Im Oktober 2007 war Arcor von der Kirchberg Logistik (selbst Betreiber einer Sex-Seite) durch eine einstweilige Verfügung gezwungen worden den Zugang zu Youporn für seine Kunden zu sperren. Das gleiche ist im November 2007 mit dem Provider Kielnet versucht worden, allerdings erfolglos.

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Die Bundesnetzagentur hat es bestätigt: Die T-Com liegt, bei der Schaltung von DSL-Anschlüssen für Fremdanbieter, im Rückstand. Kunden die der T-Com den Rücken kehren warten unter Umständen bis zu 3 Monate auf Ihren Anschluss. Derzeit sind angeblich ca. 100.000 Kunden davon betroffen.

Arcor und Telefónica hatten daher Beschwerde bei der Bundesnetzagentur eingereicht und nun schiebt die Bundesnetzagentur den Riegel vor und fordert die T-Com auf “bei der Schaltung der Anschlüsse die gleichen Anstrengungen zu unternehmen wie gegenüber seinen eigenen Kunden”.

Warten wir mal ab und schauen ob der Rosa Riese noch eine auf den Rüssel bekommt.

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Die 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat entschieden: Arcor muss Goolge nicht sperren!

Die Huch Medien GmbH hatte gegen Arcor beim Landgericht Franktfurt einen Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt, mit der Arcor dazu verpflichtet werden sollte seinen Kunden den Zugang zu Goolge zu verweigern. Durch den Gebrauch von einschlägigen Suchbegriffen kann man in der Google-Bildersuche pornografisches Material ohne Altersüberprüfung betrachten. Die Huch Medien GmbH (ebenfalls Betreiber einer Sexseite) sah hier einen Verstoß gegen das deutsche Jugendschutzgesetz.

Arcor ermöglicht nur den Zugang
Da es sich bei Arcor nicht um den Anbieter des Inhaltes, sondern nur um den Anbieter des Internets Zugangs handelt lehnte das Gericht den Antrag ab. Die Huch Medien GmbH will Beschwerde gegen den Beschluss einlegen und hofft auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main.

Anbietern von Pornografie ist Tür und Tor geöffnet
Der Geschäftsführer der Huch Medien GmbH, Tobias Huch, sagte: “Der Beschluss des LG Frankfurt ist eine interessante Nachricht für Anbieter von Pornografie und Tierpornografie im Internet weltweit. Deren deutsche Helfer und Helfershelfer können nach Meinung des Gerichts rechtlich nicht in Anspruch genommen, der Zugang zu pornografischen Bildern kann nicht unterbunden werden. Man kann dies als Sieg der Kommunikationsfreiheit im Internet feiern, für den deutschen Jugendschutz bedeutet es aber eine schwere Schlappe.”

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Das Landgericht Düsseldorf hat gestern den Antrag auf einstweilige Verfügung zur Sperrung von YouPorn.com und Privatamateure.com gegen den Provider Tele2 abgelehnt. Der Internetanbieter kann nicht für die Säuberung des Netzes von leicht zugänglichen Erotikplattformen herangezogen werden, befand die zuständige Düsseldorfer Gerichtskammer.

Eilig aber irgendwie doch nicht
Der Antrag ist bereits aus formalen Gründen nicht korrekt gewesen, da die Kirchberg Logistik bereits mehrere Monate von dem Umstand Kenntnis hatte und deswegen eine Eilbedürftigkeit nicht gegeben sei. Des Weiteren steht der Provider Tele2 in keinem konkreten Wettbewerbsverhältnis zu Youporn.com und hat diese auch nicht gezielt gefördert.

1 : 2 für YouPorn.com
Die Kirchberg Logistik hat bisher nur im Fall von Arcor erfolg gehabt und musste schon gegen KielNet eine gerichtliche Breitseite einstecken. Die Sperre, die Arcor daraufhin eingelegt hat ist jedoch mit wenigen Handgriffen zu umgehen.
Quelle: heise.de

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Nun ist es soweit…
Jetzt soll Arcor, wenn es nach den Wünschen und der rechtlichen Auffassung der Huch Medien GmbH (Betreiber der Sexseite amateurstar.de) geht, auch noch den Zugriff auf Google sperren. Denn füttert man Google mit den richtigen Suchbegriffen bekommt man bei der Bilder-Suche Zugriff auf pornografische Schriften ohne jegliche Zugangsbeschränkung sogar auf tierpornografische Inhalte. Der Huch Medien GmbH drängte sich der “Verdacht systematisch begangener schwerer Straftaten auf den Webseiten www.google.de und www.google.com” auf.

Die Huch Medien GmbH hatte Arcor mit Fristsetzung von einer Woche aufgefordert Webseiten von Google zu sperren. Arcor ist dem nicht nachgekommen und am 28.November ist nun Antrag auf einstwelige Verfügung gestellt worden.

Arcor entwickelt sich zum Prügelhund der Sexindustrie, denn bereits die Kirchberg Logistik Gruppe hatte eine einstweilige Verfügung gegen Arcor erwirkt, nach derer Arcor seinen Kunden den Zugang auf Youporn.com sperren muss. Die Sperre ist eher weniger wirkungsvoll.

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